Das Gütesiegel Access-i informiert detailliert über die Barrierefreiheit einzelner Orte. So können Sie sich bereits vor Ihrem Besuch über die jeweiligen Bedingungen informieren.
Das Gütesiegel Access-i informiert detailliert über die Barrierefreiheit einzelner Orte. So können Sie sich bereits vor Ihrem Besuch über die jeweiligen Bedingungen informieren.
Ja. Nach belgischem Recht sind Blindenführ- und andere anerkannte Assistenzhunde grundsätzlich an öffentlich zugänglichen Orten erlaubt. Das gilt in Brüssel in der Regel auch für touristische Einrichtungen, selbst wenn Haustiere dort nicht zugelassen sind.
In der Region Brüssel-Hauptstadt gilt die Verweigerung des Zutritts für eine Person mit anerkanntem Assistenzhund grundsätzlich als Diskriminierung. Ausnahmen bestehen nur in wenigen besonderen Bereichen, beispielsweise in bestimmten Hochrisikobereichen von Krankenhäusern wie Operationssälen oder Intensivstationen.
Eine Übersicht finden Sie auf der Karte der öffentlichen Toiletten und Urinale der Stadt Brüssel.
Informationen zu den Bedingungen für die Nutzung reservierter Parkplätze in der Stadt Brüssel finden Sie online. Die entsprechenden Stellplätze sind blau gekennzeichnet und auf einer interaktiven Karte verzeichnet.
handyPark erleichtert Inhaberinnen und Inhabern eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung das Parken in gebührenpflichtigen Zonen. 18 der 19 Brüsseler Gemeinden beteiligen sich an diesem landesweiten System.
Mit der European Disability Card können Sie eine anerkannte Behinderung nachweisen, auch wenn diese nicht sichtbar ist. Die Karte kann bei Freizeit- und Kulturangeboten verschiedene Vorteile bieten, etwa Ermäßigungen auf Museumseintritte oder einen erleichterten Zugang zu Attraktionen in Freizeitparks.
Die Karte gilt nicht nur in Belgien, sondern auch in Zypern, Estland, Finnland, Italien, Malta, Slowenien und Rumänien. Sie ist kostenlos und kann online beantragt werden.
Eine Übersicht über die verfügbaren Vorteile finden Sie hier.